Unter dem Vorwand der Sicherheit ist es in Deutschland gesetzliche Pflicht, dass Wohnungen in Schlaf, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmelder auszustatten sind. Ob nun vom Vermieter, oder durch den Mieter selbst zu installieren und zu warten, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Dennoch, hinter dem vorgeschobenen Grund der Sicherheit, verbergen sich ganz andere Motive, weshalb Rauchmelder als Pflicht auferlegt wurden. Was also tatsächlich dahinter steckt, wird hier anhand der gesetzlichen Regelung für Baden Württemberg erläutert.
Grundsätzlich dient dieses Gesetz besonders wirtschaftlichen Interessen. Rauchmelder müssen gekauft und installiert werden. Oftmals werden von Haus und Gebäudeverwaltungen auch Fachfirmen für Installation und Wartung der Geräte beauftragt. In BW sind Rauchmelder seit 10.07.2013 Pflicht für Neu und Umbauten. Eine Übergangsfrist für Bestandsgebäude galt bis 31.12.2014. In der Regel ist der Vermieter für Einbau und Finanzierung der Rauchmelder zuständig, der Mieter für die Wartung. Doch das kann wenn der Vermieter es will, für den Wohnungsmieter eine dauerhafte, alljährliche unzumutbare Dauerbelastung der Nebenkostenabrechnung werden, wenn die Hausverwaltung die Fachfirma in Folge der Installation dieser Rauchmelder mit deren Wartung beauftragt.
Die Wartung findet einmal jährlich statt und die Kosten werden dem Mieter auf die Nebenkosten zwangsauferlegt und das auch dann, wenn der Mieter in seiner gesetzlich zugestandenen Eigenverantwortung für die Rauchmelder Wartung niemanden kostenpflichtig beauftragen will. Dafür können pro Rauchmelder bis zu 7 Euro Wucherkosten anfallen, die der Mieter zu tragen hat. Das ganze hat aber vielschichtigere Hintergründe. Vordergründig steht ein Kungel zwischen der Hausverwaltung und dem ausführenden Installationsunternehmen. Durch dieses Vorgehen wird der ausführenden Firma ein Dauerauftrag zur jährlichen Rauchmelder Wartung generiert, der sich aus den dafür dem Mieter auferlegten Zwangskosten finanziert. Doch die Leistung der angeblichen Rauchmelder Wartung ist äußerst zweifelhaft: Der Monteur erscheint nach schriftlicher Ankündigung, drückt im vorbeigehen mit seinem aufgeklappten Zollstock auf den Schalter von dem an der Decke hängenden Rauchmelder, um zu prüfen ob er anschlägt und das war es dann.
Bei zwei zu wartende Rauchmelder (Schlafzimmer, Flur) dauert der Vorgang weniger als 2 Minuten und das schlägt dann jedes Jahr bei 2 Melder mit rund 14 Euro zu Buche. Darüber hinaus ist es als unzumutbar zu betrachten, jedes Jahr diesen StaSi-Spitzel Monteur in den privaten Bereich eindringen lassen zu müssen. Damit kommen wir zum nächsten hintergründigen Aspekt der Angelegenheit. Das ganze ist ein Instrument der Kontrolle. Der Monteur nämlich, wenn er zu seiner angeblichen Rauchmelder Wartung erscheint, kann so etwas wie ein StaSi-Spitzel sein. Er kann mit geschultem Blick während der Wohnungsbegehung, im Auftrag des Vermieters eine Vielzahl personenbezogene Informationen erfassen.
In welchem Zustand befindet sich die Wohnung, ist sie gepflegt? Hängen politisch oppositionelle Poster oder Bilder an der Wand, oder liegt umstrittene, einschlägige Literatur herum? Hat der Mieter Gäste und wenn was für welche, oder spielt gerade Musik die auf eine politische Gesinnung schließen lässt? Selbst herumstehende Alkoholflaschen können relevant sein. Aber auch der allgemeine Eindruck des Mieters lässt viele Schlüsse zu wie etwa Kleidung, wirkt er umgänglich und freundlich oder eher abweisend? Ein geübter Spitzel ist in der Lage innerhalb von wenige Minuten unzählige Eindrücke und Informationen zu erfassen. Darüber hinaus: Rauchmelder können auch mit hochauflösende Mikro-Kameras und äußerst empfindliche Richtmikrophone und Bewegungsmelder ausgestattet sein.
Unter dem Strich jedenfalls ist das im gesamten schlichtweg eine üble Abzocke zu Lasten der Mieter, wenn man jedes Jahr für die Prüfung der Rauchmelder zur Zahlung von bis zu 7 Euro pro Stück zwangsverpflichtet wird. Erstens ist es unzumutbar, jedes Jahr diesen StaSi-Spitzel Monteur in den privaten Bereich eindringen lassen zu müssen und man fühlt sich auch schlicht als unmündig degradiert, dass einem scheinbar nicht zugetraut wird, im Zuge der gesetzlich festgeschriebenen Eigenverantwortung in BW, selbst regelmäßig die Rauchmelder zu prüfen. Die Wartung durchführen lassen zu müssen, ist in BW nicht gesetzlich verpflichtend, sondern nur bindend, wenn der Vermieter es für zwangsaufgebürdete Wucherkosten der Mieter in Auftrag gibt, zumal eine Wartung an sich nicht notwendig ist, weil diese Geräte für gewöhnlich eine 5-10 jährige Funktionsgarantie haben. Für weitaus weniger Geld könnte man sich im Baumarkt jedes Jahr 2 neue Rauchmelder kaufen, ab 5 Euro pro Stück.
Doch es ist eben ein Kungel zwischen Hausverwaltungen und diverser Firmen, die zu Ungunsten der Mieter durch die Wohnungsunternehmen Daueraufträge zu ihrer Erhaltung zugeschustert bekommen. Doch heutzutage muss man mit allem Rechnen. Wenn Vermieter unliebsame Mieter los werden wollen, um Platz für Profit versprechende „Flüchtlinge“ zu öffnen, weil das für Vermieter durch staatliche Förderung eine Menge lukrative Schekel einfährt, können Informationen von den angeblichen Monteuren hilfreich sein, Kündigungsgründe gegen einheimische Mieter zu sammeln, um den staatlich forcierten Bevölkerungsaustausch und die damit einhergehende unsägliche Islamisierung unserer Heimat voranzutreiben. Wenn dafür ein weiterer einheimischer Deutscher auf der Straße oder im Obdachlosenheim landet, wen kümmert das? Bei den Grünen wird man da vermutlich keine Hilfe finden.