Wenn Mieter die man für dumm verkaufen will von einer links-grün angehauchten, antideutschen Sachbearbeitung einer Hausverwaltung hinters Licht und über den Leisten gezogen werden soll, ist das schon suspekt. Doch einer Unverfrorenheit die ihresgleichen sucht kommt es nahe, wenn man den Angestellten der betroffenen BRD-Systemfirma überführt und dennoch gütlich zu einem Kompromiss bewegen will und das ausführende Organ stur an seinem Standpunkt festhält, obwohl es um einen nicht unbedingt nennenswerten Streitwert geht. Denn sollte es um Geld gehen, so weiß man, wenn es um BRD anhängige Firmen geht, hat man schlechte Karten, sollte man es wagen, deren willkürliche Entscheidungen in Frage zu stellen, um sich gegen zweifelhafte Forderungen zu stellen.
Gegenstand der folgenden Angelegenheit ist eine Mietzinserhöhung, die zur Profitmaximierung einer Gebäudeverwaltungsfirma dient, da trotz steigender Mietzinsforderungen die zu erhaltende Gegenleistung unverändert die Selbe bleibt.
Es begann mit dem üblichen Einschreibebrief, der von Anfang an die Ahnung heraufbeschwor, das sich mit seinem Inhalt Probleme ankündigen. Wenn die Firma Stadt-Wohnung (SW) ihre Post außerordentlich per Einschreiben versendet, dann wollen sie etwas das ihnen besonders wichtig ist. Nach dem Öffnen des Briefes bestätigten sich sämtliche düstere Vorahnungen. Da die Stadt aufgrund der immensen finanziellen Belastungen aufgrund ihrer Bestrebungen die „One World“ Ideologen in ihren Aktivitäten zu unterstützen und dem entsprechend Geld benötigen, das man den sozial schwachen Bürgern aus dem Kreuz leiern will, müssen in findiger Weise Möglichkeiten zur Erschließung von Wohnraum geöffnet werden, um dem Rassismus vorbeugend „Flüchtlinge“ unterbringen zu können, weil die Stadt den Wettbewerb „Welche Stadt ist bunter“ gewinnen will.
Um dafür herhalten zu müssen, traf das Los auf Jolley.
Ihm wurde im besagten Brief nämlich mitgeteilt, das man ihn mit einer Mieterhöhung mobben will und das, obwohl er ein armer, von Krankheit geplagter Frührentner ist, der mit Grundsicherung aufstocken muss, um als Angehöriger einer aufgrund seiner Abstammung politisch verfolgten, diskriminierten, altehrwürdigen Köterrasse das Dasein zu fristen. Nachdem Jolley den Brief gelesen und festgestellt hatte, das man ihm in unbarmherziger Weise künftig 60 € mehr Miete abknüpfen wollte, zog sich sein Magen zusammen, denn er wusste, sein schon über Jahre hinweg andauernder Ramadan ohne Fressgelage zwischendurch, würde sich existenzbedrohend verschärfen.
Doch Jolley war nicht dumm, da er es durchaus zu kämpfen verstand, wenn es darum ging, sich seine Interessen zu bewahren.
Klar, er hätte es sich nun auch einfach machen können, indem er die Mieterhöhung einfach an die Grundsicherung weitergibt, aber das war nicht sein Stil. Es wäre ihm ein unerträglicher Gedanke, seine Interessen nicht selbst zu vertreten, anstatt die Kosten einfach der Allgemeinheit aufzubürden, nur weil seine Vermieter-Firma nach Bereicherung giert. So beschloss Jolley also, nachdem er das Angebot einer Mieterhöhung der Systemfirma zur Kenntnis genommen hatte, sich darum zu bemühen, dieses Angebot in dieser Form als nicht annehmbar einzustufen und versagte seine zustimmende Unterschrift.
Vielmehr entdeckte er Ungereimtheiten und Hinweise in dem Forderungsschreiben, die den Verdacht aufkommen ließen, das sich hinter einer arglistigen Täuschung verborgen, der Versuch eines Betruges zu seine Ungunsten anbahnte. Deshalb begann Jolley das unseriöse Forderungspamphlet der SW zu analysieren, um einen Brief vorzubereiten, um zum gegebenen Anlass Stellung zu beziehen. So also schrieb Jolley an die BRD-Vermieter-Systemfirma SW:
Guten Tag Herr Grunatsch –
Im Bezug zu Ihrem Anliegen einer Mieterhöhung betreffend, ergeben sich meinen Erkenntnissen zur Folge erhebliche Zweifel, als auch verschiedene Ungereimtheiten an dem Zustandekommen der Höhe des Betrages, den die SW veranschlagt. Daher ist es mir im Augenblick nicht möglich, Ihr Angebot wahrzunehmen. Um die Sache weiterhin bearbeiten zu können, benötige ich dringend einige Informationen, bevor ich Ihnen mitteilen kann, ob Ihr Angebot den zugrunde liegenden Verhältnismäßigkeiten entsprechend angenommen werden kann, oder im Zweifelsfall verhandelt werden muss.
Hierzu möchte ich wissen:
Wenn ich mich richtig entsinne, fand die letzte Mieterhöhung statt, als ich mit der SW noch für das Objekt Dunkelstraße 3 vertraglich verbunden war.
Wie hoch war meine letzte reguläre Mieterhöhung und zu welchem Datum wurde sie angesetzt?
In welchem Volumen bewegt sich die aktuelle Mieterhöhung der Nachbarin Frau Somalia?
Meines Wissens liegt sie etwa 10 Jahre zurück. Wäre ich damals in der Dunkelstraße verblieben, so hätte dem zu Folge die darauf stattfindende, turnusmäßige Mieterhöhung vor etwa 5 Jahre stattgefunden. Da ich zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr im Vertrag bezüglich der Dunkelstraße stand, weil ich bereits an einen neuen Vertrag für die Gutseinsraße 15 gebunden war, gab es dementsprechend keine weitere Mieterhöhung.
Nun, nachdem weitere 5 Jahre vergangen sind, seit ich im Vertrag bezüglich der Gutseinstraße stehe, fällt somit die erste reguläre, turnusmäßige Miterhöhung für das besagte Objekt an. Somit entspricht es meiner Ansicht nach den damals bestehenden, vertraglichen Konstellationen und damit der Richtigkeit, das die letzte Mieterhöhung bereits gut 10 Jahre zurückliegt.
So, nun zu Ihrem aktuellen Angebot der anstehenden Mieterhöhung.
Der gewünschte Betrag von 60 € entspricht in seiner Höhe nicht den bisher vorangegangenen Verhältnissen. Er weist nahezu eine hundertprozentige Steigerung gegenüber den vormaligen Mieterhöhungen auf, die sich weit unter dem Volumen von 60 € bewegt haben. Hier formiert sich der Verdacht, dass die Vertragspartnerin SW, die aufgrund der vertraglichen Gegebenheiten die weggefallene Miterhöhung von vor 5 Jahre, jetzt durch die Hintertür mittels der aktuellen überhöhten Forderung auszugleichen versucht, da Ihr momentan veranschlagtes Angebot, durchaus dem Volumen von 2 Mieterhöhungen entspricht.
Dieser Anspruch jedoch ist als wirkungslos anzusehen, weil rechtlich fragwürdig, da vor 5 Jahren aufgrund der vertraglichen Besonderheit, kein Anspruch für eine Mieterhöhung gegen mich bestand, sonst wäre eine erfolgt.
Schauen wir doch mal in den Mietkostenverlauf der Mietsache Dunkelstraße 3:
Ab Vertrag vom 01.08.1998 startete ich mit einer monatlichen Gesamtzahlung von 262,60 € Laut einem Dokument „Aktuelle Mietzahlungen“ vom 26.08.2004, fielen weitergehend monatliche 265,79 € an.
Die nächste Steigerung ergab sich entsprechend der NKA vom 02.10.2007 und betrug ab diesem Zeitpunkt monatliche 277,95 €.
Dieser Wert behielt eine Konstante bis zur NKA vom 17.08.2010. Ab diesem Zeitraum wurde der monatliche Gesamtbetrag von 310,24 € entrichtet, der bis zur Vertragsbeendigung für die Dunkelstraße 3 anhielt.
Fazit: Zwischen dem Zahlbetrag ab Vertragsbeginn von 262,09€ und dem letzten Zahlbetragsvolumen von 310,24€ bis zur Abwicklung der Dunkelstraße 3, entstand innerhalb von angehend 13 Jahren eine Differenz von 48,15 €. Somit erhöhte sich das Volumen meiner laufenden Mietkosten für die Dunkelstraße 3, im Zeitraum von 13 Jahren um hiermit ermittelte 48,15€ zu Ihre Gunsten.
Der Mietkostenverlauf für die Gutseinstraße 15 hingegen, zeichnet sich hierbei durch einen gegenläufigen Trend aus. Ab 01.04.2011 startete die Gutseinstraße 15 mit einer monatlichen Gesamtzahlung von 365,62€
Ab NKA vom 18.10.2012 steigerte sich der Betrag auf 370,62 €, der sich ab NKA vom 07.12.2015 auf 342,62 absenkte und bis zum jetzigen Zeitpunkt konstant blieb.
Fazit: Hier ergibt sich vom höchsten Zahlbetrag von 370,62 € seit NKA vom 18.10.2012 bis zum derzeitig geltenden Zahlbetrag von 342,62 € seit 07.12.2015 eine Differenz von 28 € zu meine Gunsten.
In Anbetracht meiner vorangegangenen Ausführungen, unterbreite ich der Vertragspartnerin SW deshalb folgendes Angebot:
Hiermit wäre ich bereit und einverstanden einer Mieterhöhung von maximal 09,01 Prozent zustimmen zu wollen. Damit würden wir auf das bisher übliche Niveau zusteuern, das unserer gut 19 jährigen Geschäftsbeziehung zugrunde liegt. Ihr momentan unterbreitetes Angebot entspricht einer Verdoppelung des Volumens der vorangegangenen Erhöhungen und ist daher grundsätzlich abzulehnen, weil unverhältnismäßig. Außerdem erhebe ich den Einwand das es Anhaltspunkte auf den Verdacht der Täuschung gibt, dass Sie auf diesem Weg durch die Hintertür die aufgrund der vertraglichen Besonderheiten weggefallene Mieterhöhung von vor 5 Jahre auszugleichen versuchen. Das wäre als unzulässig zu bewerten und stünde als Grund, das Vertrauensverhältnis in Mitleidenschaft zu ziehen.
Bitte überdenken Sie daher mein Angebot unter sorgfältiger Prüfung und Abwägung der von mir dargelegten Fakten bis zum 01.08.2017.
Danke für Ihre Bemühungen. Mit beste Grüße.
Geschafft! Jolley lehnte sich entspannt zurück. Er war müde, denn nach rund 40 Stunden ohne Schlaf und der Fertigstellung seines Briefes, fühlte er sich leer und ausgelaugt. Doch an Schlaf war nicht zu denken. Die Gedanken in seinem Kopf drehten sich im Kreis, aber dennoch hoffte er, das sein Brief nicht ohne Wirkung blieb. Er dachte, dass der widerliche Systemling der ihn Mobbte, erst einmal an seinen Ausführungen zu schlucken hätte, bis er das verdaut hat. Aber weit gefehlt. Der deutschenfeindliche Systemling ließ auf seine Antwort nicht lange warten, denn seine Antwort-Mail traf eine Stunde später ein.
Was Jolley dann zu lesen bekam, versetzte ihn in Rage und wenn er diesen unsäglichen Systemling jetzt vor sich stehen gehabt hätte, dann wäre ihm das nicht zum Wohl bekommen. Denn der Systemling legte sich quer, ging kaum auf Jolleys Ausführungen ein, sondern in unverfrorener Weise hielt er beharrlich an seiner unverschämten, rechtlich fragwürdigen Forderung fest, zeigte sich nicht ansatzweise Kompromissbereit und erging sich in einem Schwall von abgekarteten Wortmüll von Beamtengeschwafel, womit solche Typen ihre Opfer zuschütten, um sie nieder zu mähen.
Der seine Macht mißbrauchende Systemling also schrieb:
Sehr geehrter Herr Jolley,
Ihre Mail ist bei mir angekommen.
Zunächst möchte ich klarstellen: Bei der Mieterhöhung handelt es sich um kein Angebot von uns, sondern um ein formal korrektes Mieterhöhungsbegehren nach BGB. Ferner gibt es keine turnusmäßigen 5-jährigen Mieterhöhungen bei der SW.
Vergleiche mit der Wohnung Dunkelstraße sind nicht zu ziehen, wir haben hier ein völlig separates Mietverhältnis, es besteht mietrechtlich keinerlei Zusammenhang.
Die Miete für die Wohnung im Gebäude Gutseinstraße 15 ist seit Abschluss des Mietvertrages (15.02.2011) und somit seit Mietbeginn 01.04.2011 unverändert festgesetzt. Jeder Vermieter prüft regelmäßig die Angemessenheit seiner Mieten, das macht auch die Stadt so. Und jeder Vermieter passt seine Mieten an, wenn diese unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Das haben wir unter Zugrundelegung des Mietspiegels 2016 bei Ihnen nun auch getan.
Grundsätzlich kann der Vermieter nach § 558 BGB die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Beides wurde bei der Mieterhöhung bei Ihnen eingehalten. Im Gegenteil: wir hätten schon viel früher eine Mieterhöhung durchführen können.
Insofern bitte ich Sie, Ihre Bedenken zurückzustellen und mir Ihre Zustimmung zur Mieterhöhung zu erteilen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass wir das Erhöhungsverlangen im Klageweg durchsetzen können, sollten Sie dem Erhöhungsverlangen Ihre Zustimmung nicht erteilen. Im Sinne eines weiterhin guten Mietverhältnisses hoffe ich allerdings, dass dieser Schritt nicht notwendig werden wird.
Mit freundlichen Grüßen: W. Grunatsch
Tja, da war Jolley erst mal sprachlos. Mit soviel aalglatter Unverfrorenheit hatte er nun auch nicht gerechnet. Was bildet sich dieser Kerl eigentlich ein?
Der letzte Satz aus der Mail des sich erhaben fühlenden Systemlings brachte Jolley besonders in Wut. Wie war das, sollte man diesem „Erhöhungsverlangen“ nicht zustimmen? Also mal im Ernst, dieses Wort allein schon hört sich so dermaßen widerwärtig an. Was hat dieser Wicht da großartig zu Verlangen? Für was hält er sich? Wenn so zu einem gesprochen wird, fühlt sich das unendlich degradierend an, so endgültig und entwürdigend. Denn man fühlt sich unendlich dem Machtgehabe selbstherrlicher Arschkriecher die ihrem Chef die Stiefel lecken und zuhause von ihren Frauen das Nudelholz übergebraten bekommen ausgeliefert, weil sie auf diesem Weg ihren eigenen kleinen Sadismus ausleben.
Ja und dann „verlangen“ die auch noch und das fühlt sich an als ob man der letzte Putzlappen wäre, der nun bedingungslos dessen „Verlangen“ nachzukommen hat, weil es sonst durchgesetzt wird. Doch er hat nichts zu verlangen. Er kann mit Jolley Reden, er kann ihn fragen, er kann ihm auch antragen, das eine Mieterhöhung ansteht über die gesprochen werden muss, um eine für alle tragbare Einigung zu finden. Aber nein, es wird kompromisslos verlangt und Widerstand ist zwecklos. Wer nicht kleinbei gibt, um sich den letzten Rest Ehre und Selbstachtung zu bewahren, verreckt vielleicht den nächsten Winter auf der Straße, während es sich Invasoren in der einstigen Wohnung bequem machen werden.
Jolley jedenfalls hat beschlossen, das er jetzt nicht kleinbei geben und es ausfechten will, denn selbst wenn er verliert, wird er als der wahre Sieger hervor gehen, der mit erhobenem Haupt seinem weiteren Schicksal entgegen gehen wird, während der Systemling sich in Grund und Boden schämen müsste. Denn ab diesem Zeitpunkt geht es nicht mehr um ein unwürdiges „Verlangen“ eines sich selbst überhöhenden Systemlings, sondern ums Prinzip. Jolley würde für immer seine Selbstachtung verlieren, gäbe er jetzt auf. Damit wird die Angelegenheit in eine weitere Instanz übergehen. Gott mit uns.
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